Lokale Regeln

Ferienwohnung in Berlin vermieten: Anzeige oder Genehmigung

In Berlin entscheidet nicht der Kalender, sondern die Wohnfläche: bis 49 Prozent der Hauptwohnung genügt eine kostenlose Anzeige beim Bezirksamt.

7 Min.

Die meisten Berliner Gastgeber suchen zuerst nach einer Zahl von Tagen. In Berlin gibt es diese Zahl für die eigene Wohnung nicht. Die erste Frage lautet, welches Papier Sie brauchen. Darüber entscheidet ein Anteil an der Wohnfläche.

  1. 49 ProzentDie Grenze der Hauptwohnung
  2. 90 TageNur mit Genehmigung
  3. 17 ZeichenDie Registriernummer

Neunundvierzig Prozent, nicht neunzig Tage

Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz gilt seit dem 01.05.2014 und wurde im Frühjahr 2018 verschärft. Es schützt Wohnraum vor Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnung. Eine kurzzeitige Vermietung an Gäste fällt damit nicht unter das Mietrecht, sondern unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.

Die entscheidende Trennlinie verläuft innerhalb Ihrer eigenen Wohnung.

Bis 49 Prozent der Hauptwohnung

Sie vermieten ein Zimmer Ihrer selbst bewohnten Berliner Hauptwohnung, höchstens 49 Prozent der Gesamtwohnfläche. Küche und Bad werden je zur Hälfte angerechnet. Es genügt eine kostenlose Anzeige beim zuständigen Bezirksamt, und Sie erhalten dafür eine Registriernummer.

Anzeige, kostenfrei

Mehr als 49 Prozent oder die ganze Wohnung

Sobald der vermietete Anteil darüber liegt, wird aus der Anzeige ein Antrag. Das Wohnungsamt entscheidet im Einzelfall, und die Gebühr beträgt 100 Euro je Wohneinheit für die Hauptwohnung.

Genehmigung, gebührenpflichtig

Die halbe Anrechnung von Küche und Bad klingt nach einer Formalie und ist es nicht. In einer Zweizimmerwohnung mit großer Wohnküche kippt die Rechnung genau dort. Wer sie im Kopf überschlägt statt sie auszurechnen, reicht die falsche Unterlage ein und erfährt es erst Wochen später.

Die Hauptwohnung muss Hauptwohnung bleiben. Der tatsächliche Lebensmittelpunkt darf durch die Vermietung nicht aufgegeben werden. Genau das prüft das Bezirksamt anhand der Meldebescheinigung. Wer sich für den Sommer abmeldet und die Wohnung durchgehend vermietet, verliert die Grundlage seiner Anzeige rückwirkend.

Die Nebenwohnung ist der teurere Weg

Für eine Berliner Nebenwohnung sieht das Gesetz keinen anzeigefreien Korridor vor. Hier ist die Genehmigung der Regelfall. Sie wird im Regelfall nur erteilt, wenn die Nutzung als Ferienwohnung an höchstens 90 Tagen im Jahr erfolgt.

  1. Antrag beim Wohnungsamt

    Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Rechtsgrundlage sind das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und die zugehörige Verordnung.
  2. Unterlagen

    Meldebescheinigung, Begründung mit Nachweisen, bei Mietern der gültige Mietvertrag und die Zustimmung des Eigentümers, bei Eigentümern der Grundbuchauszug.
  3. Gebühr

    100 Euro je Wohneinheit für die Hauptwohnung, 150 Euro je Wohneinheit für die Nebenwohnung. Ein Negativattest ohne Renditeberechnung kostet 77 bis 231 Euro, mit Renditeberechnung 231 bis 693 Euro.

Gebühren des Berliner Zweckentfremdungsverfahrens

Negativattest mit Renditeberechnung, Obergrenze
693 €
Negativattest ohne Renditeberechnung, Obergrenze
231 €
Genehmigung Nebenwohnung
150 €
Genehmigung Hauptwohnung
100 €

Die teuerste Position ist kein Bußgeld, sondern eine Auskunft. Ein Negativattest mit Renditeberechnung kostet mehr als das Vierfache der Genehmigung, die es ersetzen soll. Es wird meist erst beantragt, wenn der Streit mit dem Bezirksamt schon läuft.

4 Gebührenpositionen des Dienstleistungsblatts von Service Berlin zur zeitweisen Vermietung ·

Eine Bearbeitungsfrist nennt das Verfahren nicht. Es ist ausdrücklich einzelfall- und antragsabhängig. Wer im Frühjahr eine Sommersaison plant, plant deshalb ohne Zusage.

Siebzehn Zeichen in jedem Inserat

Mit der Anzeige oder der Genehmigung vergibt das Bezirksamt eine Registriernummer aus 17 Zeichen, bestehend aus Ziffern, Buchstaben und Sonderzeichen. Seit dem 01.08.2018 muss sie beim Anbieten und Bewerben von Wohnraum öffentlich sichtbar angegeben werden, insbesondere auf Internetportalen.

Diese Nummer ist die einzige Angabe des ganzen Verfahrens, die jeder Mensch mit einem Browser prüfen kann. Ein Inserat ohne sie ist kein Formfehler im Hintergrund, sondern ein öffentlich sichtbarer Mangel. Nachbarn melden ihn häufiger, als Behörden ihn finden.

VorgangPapierGebühr
Zimmer der Hauptwohnung, bis 49 ProzentAnzeigekeine
Hauptwohnung über 49 ProzentGenehmigung100 Euro
Nebenwohnung, höchstens 90 TageGenehmigung150 Euro
Auskunft über die GenehmigungsfreiheitNegativattest77 bis 693 Euro

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Nach Paragraf 7 Absatz 4 des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes reicht der Rahmen bis 500.000 Euro. Diese Zahl beschreibt keinen Regelfall. Sie beschreibt, in welcher Rechtsmaterie Sie sich bewegen.

Das neue Meldeportal und die Plattformen

Am 31.03.2026 hat die Senatskanzlei mitgeteilt, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz an die europäischen Vorgaben zur kurzfristigen Vermietung angepasst wird. Die harmonisierten Standards für die Online-Registrierung und für die Vergabe eindeutiger Kennnummern gelten ab dem 20.05.2026 verbindlich in allen Mitgliedstaaten.

Für Gastgeber ändert sich damit weniger das Recht als seine Durchsetzung. Die Plattformen müssen die Registriernummer bei jedem Inserat verlangen und die Daten in festen Abständen über eine einzige digitale Eingangsstelle übermitteln. Was bisher eine Stichprobe war, wird ein Abgleich.

Lena B.AirbnbAnreise morgenHybride
Guten Abend, im Inserat steht eine lange Nummer. Ist die Wohnung damit offiziell angemeldet?21:14
Guten Abend Lena. Ja. Das ist die Registriernummer des Bezirksamts, 17 Zeichen lang, und sie muss in jedem Inserat stehen. Die Wohnung ist damit angemeldet, an Ihrer Buchung ändert sich nichts.21:16
Die Frage kommt spät, sie betrifft die Rechtslage, und eine vage Antwort wird zur Stornierung.

Diese zwei Zeilen setzen voraus, dass die Nummer und ihr Verfahrensstand irgendwo aufgeschrieben sind. Dort, wo abends jemand nachsieht. Wie sich das ordnen lässt, beschreibt so funktioniert es. Wien löst dieselbe Frage über ein ganz anderes Instrument, das Baurecht. Das steht in Kurzzeitvermietung in Wien.

Der Berliner Rahmen, Punkt für Punkt
Ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz gilt seit dem 01.05.2014 und wurde 2018 verschärft. Die Nutzung als Ferienwohnung ist grundsätzlich untersagt und wird erst durch Anzeige oder Genehmigung zulässig.
Vier Formen der Zweckentfremdung
Leerstand über die zulässige Dauer, Abriss ohne Ersatzwohnraum, Umwandlung in Gewerberaum und die Nutzung als Ferienwohnung. Alle vier stehen nebeneinander, und die vierte trifft die Kurzzeitvermietung unmittelbar.
Die 49 Prozent und ihre halbe Rechnung
Genehmigungsfrei bleibt die Vermietung von höchstens 49 Prozent der Gesamtwohnfläche der selbst bewohnten Hauptwohnung. Küche und Bad werden je zur Hälfte angerechnet, was den Schwellenwert in kleinen Wohnungen deutlich verschiebt.
Die Anzeige ist nicht optional
Auch im genehmigungsfreien Fall bleibt die Anzeige beim Bezirksamt Pflicht. Sie kostet nichts. Ohne sie gibt es keine Registriernummer, also kein zulässiges Inserat.
Neunzig Tage nur für die Nebenwohnung
Bei einer Berliner Nebenwohnung wird die Nutzung als Ferienwohnung im Regelfall an höchstens 90 Tagen im Jahr genehmigt. Für die Hauptwohnung existiert diese Zahl nicht, dort zählt die Fläche.
Zuständig ist der Bezirk der Wohnung
Der Antrag geht an das Wohnungsamt des Bezirksamts, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Zwölf Bezirke vollziehen dasselbe Gesetz. Die Auskunft eines anderen Bezirks bindet Ihren nicht.
Unterlagen, die Zeit kosten
Meldebescheinigung, Begründung mit Nachweisen, Mietvertrag und Zustimmung des Eigentümers bei Mietern, Grundbuchauszug bei Eigentümern. Die Zustimmung des Eigentümers ist der Punkt, an dem die meisten Verfahren stehen bleiben.
Gebühren je Wohneinheit
100 Euro für die Hauptwohnung, 150 Euro für die Nebenwohnung, jeweils je Wohneinheit. Wer zwei Einheiten anmeldet, zahlt zweimal.
Das Negativattest ist eine eigene Gebühr
77 bis 231 Euro ohne Renditeberechnung, 231 bis 693 Euro mit Renditeberechnung. Es beantwortet die Frage, ob überhaupt eine Genehmigung nötig ist. Damit ist es teurer als die Genehmigung selbst.
Siebzehn Zeichen, öffentlich sichtbar
Die Registriernummer besteht aus 17 Zeichen und muss seit dem 01.08.2018 beim Anbieten und Bewerben angegeben werden, insbesondere auf Internetportalen. Sie steht im Inserat, nicht in der Akte.
Bis 500.000 Euro Geldbuße
Paragraf 7 Absatz 4 des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes setzt den oberen Rahmen für Ordnungswidrigkeiten. Der Betrag beschreibt keinen Regelfall, er beschreibt die Schwere, die der Gesetzgeber der Materie zumisst.
Ab dem 20.05.2026 gelten europäische Standards
Die Senatskanzlei hat am 31.03.2026 die Anpassung des Gesetzes an die europäische Verordnung zur kurzfristigen Vermietung mitgeteilt. Plattformen müssen die Kennnummer verlangen und die Daten regelmäßig über eine einzige digitale Eingangsstelle übermitteln.
Was vor dem Kauf zu prüfen ist
Drei Dinge, in dieser Reihenfolge. Ob die Wohnung Ihre Hauptwohnung wird oder eine Nebenwohnung bleibt, weil daran das ganze Verfahren hängt. Wie groß Küche und Bad im Verhältnis zur Gesamtfläche sind. Und ob der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft schriftlich zustimmt.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich nur ein Zimmer meiner Berliner Wohnung vermiete?

Nein, solange die vermietete Fläche höchstens 49 Prozent der Gesamtwohnfläche ausmacht und die Wohnung Ihre Hauptwohnung bleibt. Küche und Bad werden dabei je zur Hälfte angerechnet. Statt einer Genehmigung genügt eine kostenlose Anzeige beim Wohnungsamt Ihres Bezirksamts. Erst sie bringt Ihnen die Registriernummer ein.

Wie viele Tage im Jahr darf eine Berliner Nebenwohnung als Ferienwohnung genutzt werden?

Höchstens 90 Tage im Jahr und nur mit Genehmigung. Ohne diese Genehmigung ist die Nutzung als Ferienwohnung eine Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes, unabhängig davon, wie wenige Nächte tatsächlich vermietet wurden.

Was kostet ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot in Berlin?

Nach Paragraf 7 Absatz 4 des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zuständig ist das Wohnungsamt des Bezirksamts, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, nicht das Bezirksamt Ihres Wohnsitzes.

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